Das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln

Beitragsbild: © PL.TH – fotolia.com

Wenn wir von perfekter Organisation im Haushalt sprechen, geht es neben der Vorratshaltung auch immer um die Nahrungszubereitung.

Dabei sollte die rechtzeitige Verwendung und die Haltbarkeit der Vorräte immer im Vordergrund stehen. Hierbei ist das Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Verpackung sehr hilfreich. Es ist erkennbar an dem Hinweis „mindestens haltbar bis …“ und wird manchmal durch die Buchstaben MHD abgekürzt.

Die Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum sind fest vorgeschrieben, liegen aber im Ermessen des Herstellers. Das bedeutet aber nicht, dass Lebensmittel deren Mindesthaltbarkeitsdatum in der Vergangenheit liegt in jedem Fall verdorben sein müssen. Nach sorgfältiger Prüfung (Schimmelbildung, Veränderung von Geruch, Farbe, Konsistenz oder Geschmack) können die Lebensmittel auch noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verwendet werden.

Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum immer für ungeöffnete Waren gilt. Daher müssen Lebensmittel aus geöffneten Verpackungen immer zügig verbraucht werden. Für diesen Zeitraum ist das Verschließen mit einem Clip, Klebestreifen oder Gummiband sinnvoll. Am besten füllt man die offenen Vorräte aber in festschließende Aufbewahrungsbehälter um. Zusätzlich kann man mittels regelmäßiger Kontrolle seiner Vorräte den Verderb und Verlust von Lebensmitteln verhindern. Hierzu mehr unter Schimmel & Co.

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind die Lebensmittel noch genießbar und dürfen auch noch verkauft werden. Das MHD ist nämlich kein “Verfallsdatum“, sondern vielmehr der Zeitpunkt bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften behält. Nach Verstreichen des MHD muss man allerdings mit Aromaverlusten oder Konsistenzveränderungen rechnen.

Autorin: Kristina Grote

Shop-Finder - 3er Küchen in Haar bei München
error: