Glühwein: Wissenswertes über den Advents-Drink

Beitragsbild: © Torsten Schon - fotolila.com

Millionen Liter trinken die Deutschen jedes Jahr auf Weihnachts­märkten. Doch nicht alles, was Glüh­wein heißt, ist auch einer. Selbst gemacht lässt er sich zu Hause ganz individuell genießen.

Was Glühwein ist, ist klar geregelt

Die EU-Verordnung über aromatisierte Wein­erzeug­nisse ist streng. Danach darf „Glüh­wein“ generell nur aus Rot- oder Weiß­wein hergestellt werden. Ist nur von Glüh­wein die Rede, ist roter Wein die Basis. Wird Glüh­wein aus Weiß­wein zubereitet, muss er auch so genannt werden, zum Beispiel „Weißer Glüh­wein“. Glüh­wein muss mindestens 7 Volumen­prozent Alkohol haben, höchs­tens 14,5. Nicht erlaubt ist es, weiteren Alkohol zuzu­geben. „Glüh­wein mit Schuss“ darf sich deshalb auch nicht so nennen, möglich wäre aber „Glühpunsch mit Rum“. Wird das Heiß­getränk aus Frucht­wein hergestellt, muss es so bezeichnet werden, etwa „Heidel­beerglüh­wein“. „Glögg“ heißt die schwe­dische Version: Gewürzter und gesüßter Rotwein wird mit Mandel­stiften und Rosinen serviert, gern mit Schuss. Auch Feuerzangenbowle wird aus Rotwein gemacht. Um sie herzu­stellen, wird über dem mit Gewürzen aromatisierten Wein ein mit Rum getränkter Zuckerhut angezündet. Der Zucker karamellisiert und tropft in den Punsch.

Alle Jahre wieder kontrolliert

Die Lebens­mittel­über­wachung der Länder untersucht Glüh­wein alle Jahre wieder. Ende 2015 wiesen 11 von 58 Proben auf Märkten in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Mängel auf – meist handelte es sich um Kenn­zeichnungs­fehler. So wurden etwa Beeren- oder Frucht­glüh­weine fälsch­lich als Glüh­wein verkauft. Seltener stießen die Prüfer auf geschmack­liche Mängel oder einen zu geringen Alkohol­gehalt – beides kann durch eine unsachgemäße Erhitzung passieren. Auch die Untersuchungsämter Freiburg und Stuttgart kritisierten 2014 bei 119 Glüh­wein­proben meist eine falsche Kenn­zeichnung.

Zu Hause selber glühen

Ob Glüh­wein aus weißem oder rotem Wein gemacht und wie er gewürzt wird, ist Geschmacks­sache. Kardamom, Nelken, Zimt, auch unbe­handelte Schalen von Zitrusfrüchten, Vanille, Sternanis oder Ingwer würzen den Wein. Gewürze und Wein in einen Topf geben und erhitzen – aber nicht aufkochen. Danach den Sud mindestens eine halbe Stunde abge­deckt ziehen lassen, damit sich die Aromen entfalten können. Den Glüh­wein vor dem Servieren durch ein Sieb gießen.

Tipp: Zu viele Gewürze können die Weinaromen über­decken. Auch beim Süßen eher zurück­halten. Erwärmen Sie Wein und Gewürze nicht zu stark, sonst gehen Aromen verloren und das Getränk könnte bitter werden. Ab 78 Grad Celsius entweicht auch der Alkohol.

Quelle: Stiftung Warentest

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