Reisen mit Achtsamkeit: Besondere Zeiten fordern besondere Maßnahmen

Beitragsbild: © Unsplash -Anmol Seth

Endlich ist der Sommer da. Bei vielen ist das Fernweh groß. Doch ebenso groß ist die Sorge, während der Auslandsreise auf unerwartete Schwierigkeiten zu treffen. Nach wie vor herrscht die Pandemie COVID-19 und bestimmt das Geschehen − doch was genau müssen Urlauber nun beachten?

Experten der Barmer Ersatzkasse und des Reiseveranstalters Flamingo Tours GmbH haben einige Antworten zusammengestellt. So erfolgt die Öffnung der Hotelanlagen mit einer maximalen Gästebelegung von 70 Prozent. Bei Fluggästen, die auf den Flughäfen keinen Corona-Tests unterzogen wurden, wird Fieber gemessen und bei Bedarf ein Schnelltest durchgeführt. Der Therapie und Rehabilitationskomplex Medica Albena hat weitere Maßnahmen getroffen, im Bedarfsfall stehen abgetrennte Bereiche zur Verfügung. Alle Transportmittel des Hotels, wie zum Beispiel Busse und Pkw, werden gründlich desinfiziert. Das gesamte Personal aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Spa, Sport und Animation wurde geschult. Händedesinfektionsmittel und Fluide zur Bearbeitung von Flächen stehen an jedem Eingangsbereich von Hotel, Restaurants, Sport-, SPA- und Kongressanlagen bereit. Selbstverständlich wurde in allen Restaurants ausreichend Abstand zwischen den Tischen geschaffen. Auch zwischen den Sonnenschirmen wird für Abstand gesorgt. Diese Liste ließe sich noch weiter ausführen: „Wir haben Lösungen gefunden, um die Ausnahmesituationen zu meistern“, erklärt Marin Vasilev, Geschäftsführer des Reiseveranstalters. Im Detail werden diese auch auf www.flamingotours.de erklärt.

 

Quelle © Unsplash – Medakit Ltd

 

Auch die Krankenkassen wissen, welche Fragen sich die Urlauber stellen. So wird häufig nachgefragt, wer die Kosten für einen etwaigen Test auf die Viruserkrankung übernimmt. „Diese Kosten sind keine, die wir der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten legen können“, erläutert Barmer-Pressesprecher Daniel Freudenreich. Daher müssten Reisende, die einen solchen Test absolvieren müssen, diese selber tragen. Wenn es im Ausland zu einer Corona-Erkrankung kommt, werden alle zur Behandlung notwendigen Leistungen übernommen. Reisende, deren Auslandsaufenthalt sich aufgrund einer Erkrankung verlängert oder die einen Rücktransport benötigen, sollten eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben: „Wir empfehlen eine Auslandsreisekrankenversicherung und im Vorfeld einen Blick auf die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amtes“, betont Freudenreich.

 

Quelle: AKZ

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